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Prüfungen

Das Prüfungssekretariat des Sprachenzentrums ist für die organisatorische Abwicklung aller Sprachprüfungen sowie für die Beratung aller interessierten Studierenden zuständig.  Auf den folgenden Seiten finden Sie wichtige Informationen und Termine aus dem Bereich Sprachprüfungen.

In allen Sprachen und Stufen ist eine Prüfungsanmeldung über das Campusportal erforderlich.

Anmeldung Hauptstufen JURA im SS 2026 - Oktober 2026

Prüfungspläne schriftliche Klausuren

Grundstufe

Grundstufe 1

Grundstufe 2

Aufbaustufe

JURA

KW

WW

Hauptstufe 1

JURA

KW

WW

Hauptstufe 2

JURA

KW

WW

Prüfungspläne mündliche Prüfungen

FFA Hauptstufe 1

Jura

FFA Hauptstufe 2

Jura

Nachfolgend finden Sie die Sitzpläne der zentral organisierten Prüfungen des Sprachenzentrums:

20.07.2026 14:30 Uhr

SpH

21.07.2026 15:00 Uhr

SpH

22.07.2026 15:00 Uhr

SpH

23.07.2026 15:30 Uhr

ISA

24.07.2026 13:30 Uhr

ISA

Informieren Sie sich, welche Sprachkenntnisse Sie nachweisen müssen.

Zeugnisse

FFP-Zeugnisse können derzeit leider nicht ausgestellt werden.

Ulrike Buchheit
Ulrike Buchheit
Raum NK 421
Innstraße 40
Passau
Tel.: +49(0)851/509-1704
Fax: +49(0)851/509-1702
Sprechzeiten: Mo, Di, 09:00 - 12:00 Uhr und Mi, Do, Fr, telefonisch und per E-Mail

Die Einsichtnahme in Sprachprüfungen wird zentral geregelt und findet zweimal jährlich, jeweils im Mai und im November statt. Eine Übersicht mit Informationen und Terminen finden Sie jeweils zu Semesterbeginn hier.

Das Prüfungssekretariat des Sprachenzentrums

Bei Anfragen per Email geben Sie bitte immer Ihre Matrikelnummer, Namen, Studiengang, Kurs- oder Veranstaltungsnummer aus StudIP, und wenn möglich den Bereich der betreffenden Prüfung mit an. Danke.

Leitung

Stefan Kinateder
Stefan Kinateder
Raum NK 417
Innstraße 40
Passau
Tel.: +49(0)851/509-1185
Fax: +49(0)851/509-1702
Sprechzeiten: Mo - Do 08:00 - 12:00 Uhr / Mo - Do 13:30 - 15.30 Uhr & Fr 08:30 - 12:00 Uhr telefonisch und per Email (Bitte immer Matrikelnummer, Studiengang & Veranstaltungsnu

Aufgaben

  • Verwaltungsmäßige und organisatorische Abwicklung der Fremdsprachenprüfungen in:
    • Bachelor- und Master-Studiengängen
    • der Fachspezifischen Fremdsprachenausbildung
  • Beratung der Studierenden zu Ausbildungs- und Prüfungsangelegenheiten im Bereich Fremdsprachen.

Mitarbeiterinnen

Anja Horn
Anja Horn
Raum NK 419
Innstraße 40
Passau
Tel.: +49(0)851/509-1705
Fax: +49(0)851/509-1702
Sprechzeiten: Mi, Do 08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:30 Uhr, Fr, 08:30 - 13:30 Uhr und Mo, Di telefonisch und per E-Mail

Aufgaben

Prüfungsangelegenheiten

  • Grundstufen und Aufbaustufen
  • DSH
Ulrike Buchheit
Ulrike Buchheit
Raum NK 421
Innstraße 40
Passau
Tel.: +49(0)851/509-1704
Fax: +49(0)851/509-1702
Sprechzeiten: Mo, Di, 09:00 - 12:00 Uhr und Mi, Do, Fr, telefonisch und per E-Mail

Aufgaben

Prüfungsangelegenheiten

  • FFA Hauptstufen (alle Fachrichtungen)

FAQ

Kann die Universität Passau mir eine Bescheinigung über mein Sprachniveau (z. B. B2) ausstellen?

Eine Bescheinigung können wir nur für Sprachleistungen ausstellen, die an der Universität Passau absolviert und erfolgreich bestanden wurden.

Wenn Sie bisher keine Sprachprüfung an der Universität Passau abgelegt haben, können wir leider keine Bescheinigung über Ihr Sprachniveau ausstellen.

Welche Nachweise kann ich stattdessen verwenden?

  • Ihr Abiturzeugnis (falls dort das Sprachniveau, z. B. B2, ausgewiesen ist)
  • Ein externes Sprachzertifikat (z. B. Cambridge, TOEFL, IELTS, TELC o. Ä.)

Ob diese Nachweise von der jeweiligen Einrichtung anerkannt werden, entscheidet die anfordernde Stelle.

Wann kann die Universität Passau eine Bescheinigung ausstellen?

Sobald die entsprechenden Sprachprüfungen an der Universität Passau erfolgreich absolviert wurden, kann eine Bescheinigung über die erbrachten Sprachleistungen ausgestellt werden.

In der Regel können Studierende diese Bescheinigung selbst über die Selbstbedienungsfunktion im Campusportal erstellen und ausdrucken (ggf. als „Leistungskonto Sprachen“). Die dort erzeugten Dokumente sind verifizierbar und werden von vielen Einrichtungen als Nachweis akzeptiert.

Zentrales Prüfungs­sekretariat

Spezielle Fragen zu den einzelnen Studiengängen beantwortet das Prüfungssekretariat.

Weitere Links (2)

Externe Zertifikate

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Modulkatalog

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