Das Prüfungssekretariat des Sprachenzentrums ist für die organisatorische Abwicklung aller Sprachprüfungen sowie für die Beratung aller interessierten Studierenden zuständig. Auf den folgenden Seiten finden Sie wichtige Informationen und Termine aus dem Bereich Sprachprüfungen.
In allen Sprachen und Stufen ist eine Prüfungsanmeldung über das Campusportal erforderlich.
Informieren Sie sich, welche Sprachkenntnisse Sie nachweisen müssen.
FFP-Zeugnisse können derzeit leider nicht ausgestellt werden.
Die Einsichtnahme in Sprachprüfungen wird zentral geregelt und findet zweimal jährlich, jeweils im Mai und im November statt. Eine Übersicht mit Informationen und Terminen finden Sie jeweils zu Semesterbeginn hier.
Bei Anfragen per Email geben Sie bitte immer Ihre Matrikelnummer, Namen, Studiengang, Kurs- oder Veranstaltungsnummer aus StudIP, und wenn möglich den Bereich der betreffenden Prüfung mit an. Danke.
Prüfungsangelegenheiten
Prüfungsangelegenheiten
Kann die Universität Passau mir eine Bescheinigung über mein Sprachniveau (z. B. B2) ausstellen?
Eine Bescheinigung können wir nur für Sprachleistungen ausstellen, die an der Universität Passau absolviert und erfolgreich bestanden wurden.
Wenn Sie bisher keine Sprachprüfung an der Universität Passau abgelegt haben, können wir leider keine Bescheinigung über Ihr Sprachniveau ausstellen.
Welche Nachweise kann ich stattdessen verwenden?
Ob diese Nachweise von der jeweiligen Einrichtung anerkannt werden, entscheidet die anfordernde Stelle.
Wann kann die Universität Passau eine Bescheinigung ausstellen?
Sobald die entsprechenden Sprachprüfungen an der Universität Passau erfolgreich absolviert wurden, kann eine Bescheinigung über die erbrachten Sprachleistungen ausgestellt werden.
In der Regel können Studierende diese Bescheinigung selbst über die Selbstbedienungsfunktion im Campusportal erstellen und ausdrucken (ggf. als „Leistungskonto Sprachen“). Die dort erzeugten Dokumente sind verifizierbar und werden von vielen Einrichtungen als Nachweis akzeptiert.
Spezielle Fragen zu den einzelnen Studiengängen beantwortet das Prüfungssekretariat.