Modulkatalog Fremdsprachen
Allgemeines
(Stand: Februar 2018)
Der vorliegende Modulkatalog dient zur Information. Er enthält die wesentlichsten Bestimmungen der meisten Studiengänge sowie Beschreibungen der Niveaustufen. Rechtlich bindend sind jedoch allein die jeweiligen Prüfungsordnungen.
Die Module orientieren sich an den rechts angegebenen Niveaustufen des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (beachten Sie auch die Anmerkung unter „Kursübersicht“).
Alle Modulprüfungen finden am Ende der zweisemestrigen Module statt.
Abkürzungen:
FFA Fachspezifische Fremdsprachenausbildung
Eine FFA wird derzeit in fünf Fachrichtungen angeboten:
Informatik (nur Englisch), Jura, Lehramt, Kulturwissenschaften und Wirtschaft.
Die fachspezifische Ausdifferenzierung der Kurse beginnt in der Aufbaustufe.
FFP Fachspezifische Fremdsprachenprüfung (vgl. die einschlägigen
Prüfungsordnungen für Informatik, Jura, Lehramt, Kulturwissenschaften und
Wirtschaft).
Modulbeschreibungen
Inhalte, Lernziele, Modulprüfungen
- Vermittlung eines Grundwortschatzes sowie grundlegender grammatischer Strukturen und Ausdrucksmittel der Fremdsprache
- Aufbau eines grundlegenden Leseverstehens und mündlicher Kommunikationsfähigkeit
- Verfassen kurzer schriftlicher Texte unter Verwendung noch begrenzter, relativ einfacher Ausdrucksmittel
Prüfung
Schriftlich: Klausur (120 Minuten)
- Erweiterung des Grundwortschatzes und Ausbau der grundlegenden Grammatik
- Weiterentwicklung des Hör- und Leseverstehens sowie der Sprechfertigkeit
- Verfassen schriftlicher Texte unter Verwendung noch weitgehend standardisierter, aber zügig ausdifferenzierter Ausdrucksmittel der Standardsprache
Prüfung
Schriftlich: Klausur (120 Min.)
Mündlich: mündliche Prüfung (ca. 10 Min, Gruppenprüfung möglich)
oder kursbegleitender Beitrag (z.B. Referat, ca. 5-10 Min.)
- Aufbau eines fachspezifischen Grundwortschatzes
- Festigung und Ausbau der Grammatik und der lexikalisch-idiomatischen Ausdrucksmittel
- Verstehen längerer Texte mittleren Schwierigkeitsgrads, insbesondere journalistischer Texte sowie nicht zu spezieller fachbezogener Texte
- Beherrschung eines breiteren Inventars an Ausdrucksmitteln der Standardsprache
- Verfassen schriftlicher Texte erörternden und wertenden Charakters
- gezielter Ausbau der landeskundlich-interkulturellen Kenntnisse
- Befähigung zum erfolgreichen Studium im Zielland (niedrigste Mobilitätsstufe)
Prüfung bzw. FFP Aufbaustufe ( nur KW)
Schriftlich: Klausur (120 Minuten)
Mündlich: Prüfung (ca. 20 Min., Gruppenprüfung möglich) oder kursbegleitende
Leistung (Referat mit anschließender Diskussion).
Weiterentwicklung der Bereiche:
- allgemeiner und fachspezifischer Wortschatz
- grammatische Strukturen und Ausdrucksmittel
- gute grundlegende Kenntnisse im Bereich Landes- und Kulturwissenschaft bzw. der Wirtschafts- oder Rechtsstrukturen der Zielkultur
- breite mündliche Kommunikationsfähigkeit in allgemeinsprachlichen und fachspezifischen Kontexten
- Verfassen längerer berichtender und erörternder Texte unter Verwendung eines umfangreicheren Sprachmittelinventars und fachspezifischer Kenntnisse
Prüfung FFP I
Schriftlich: Klausur (150 Minuten)
Mündlich: Prüfung (ca. 30 Min., Gruppenprüfung möglich) oder kursbegleitende
Leistung (Referat mit anschließender Diskussion)
- Beherrschung eines umfangreichen Wortschatzes
- problemloses Agieren in studien- und berufsbezogenen Kontexten
- breite Kenntnisse im Bereich Landes- und Kulturwissenschaft bzw. der Wirtschafts- oder Rechtsstrukturen der Zielkultur
- müheloses Verstehen anspruchsvoller mündlicher sowie schriftlicher Äußerungen und Fachliteratur
- sichere, nuancenreiche mündliche Ausdrucksfähigkeit
- sichere sprachliche Durchsetzungsfähigkeit, auch in Gruppengesprächen
- Verfassen längerer, anspruchsvoller schriftlicher Texte des betreffenden Fachgebiets unter Anwendung breiter fachspezifischer Kenntnisse
Prüfung FFP II
Schriftlich: Klausur (150 Minuten)
Mündlich: Prüfung (ca. 30 Min., Gruppenprüfung möglich) oder kursbegleitende
Leistung (Referat mit anschließender Diskussion)
Gesamtnote:
Soweit nicht in einzelnen Prüfungsordnungen anders geregelt, wird die Gesamtnote im Verhältnis schriftlich : mündlich = 1 : 1 auf zwei Stellen hinter dem Komma ohne Rundung berechnet.
Kursübersicht
Modul-/ Kursübersicht | SWS | Niveau GER | Prüfung | ECTS-Punkte |
---|---|---|---|---|
Grundstufe 1.1 | 4 | |||
Grundstufe 1.2 | 4 | A2 | schriftlich | 10 |
Chinesisch, Indonesisch, Polnisch, Russich, Thai und Tschechisch | A1 | |||
Grundstufe 2.1 | 4 | |||
Grundstufe 2.2 | 4 | B1 | schriftlich/mündlich je 5 | 10 |
Chinesisch, Indonesisch, Polnisch, Russich, Thai und Tschechisch | A2 | |||
Die Kurse der Grundstufen sind zwingend in aufsteigender Reihenfolge zu absolvieren. | ||||
Aufbaustufe 1 | E JUR/WW 2/ sonstige 4 | |||
Aufbaustufe 2 | E JUR/WW 2/ sonstige 4 | B2 | schriftlich/mündlich je 5 | 10 |
Chinesisch, Indonesisch, Polnisch, Russisch, Thai und Tschechisch | B1 | |||
Hauptstufe 1.1 | E JUR/WW 2/ sonstige 4 | |||
Hauptstufe 1.2 | E JUR 2/ sonstige 4 | C1 | schriftlich/mündlich je 5 | 10 |
Chinesisch, Polnisch, Russisch | B2 | |||
Hauptstufe 2.1 | 4 | |||
Hauptstufe 2.2 | 4 | C2 | schriftlich/mündlich je 5 | 10 |
Chinesisch, Polnisch, Russisch und Tschechisch | C1 |