Prüfungen

Das Prüfungssekretariat des Sprachenzentrums ist für die organisatorische Abwicklung aller Sprachprüfungen sowie für die Beratung aller interessierten Studierenden zuständig. Auf den folgenden Seiten finden Sie wichtige Informationen und Termine aus dem Bereich Sprachprüfungen.
In allen Sprachen und Stufen ist eine Prüfungsanmeldung über HIS-QIS erforderlich.
Übersicht zu den aktuellen An- und Abmeldefristen
Die Prüfungstermine werden ca. zwei bis drei Wochen vor Beginn der Prüfungsperiode hier bekannt gegeben.
Informieren Sie sich, welche Sprachkenntnisse Sie nachweisen müssen.
Niveaubescheinigungen
Für gesonderte Noten- oder Niveaubescheinigungen wenden Sie sich bitte an Herrn Killer.
Zeugnisse
Fachspezifische Fremdsprachenprüfung (FFP I / FFP II)
Die Fachspezifische Fremdsprachenprüfung (FFP) ist die Abschlussprüfung der Fachspezifischen Fremdsprachenausbildung des Sprachenzentrums. Sie wird in den Fachrichtungen Rechtswissenschaften und Wirtschaftswissenschaften (nur Englisch) angeboten und ist unterteilt in die FFP I (Abschluss der FFA Hauptstufe 1) und FFP II (Abschluss der FFA Hauptstufe 2).
Um die FFP I abzulegen, müssen Sie in der Regel zwei Jahre lang an der Fachspezifischen Fremdsprachenausbildung (FFA) für Juristen oder Wirtschaftswissenschaftler teilgenommen haben. Die FFP II können Sie ablegen, wenn Sie die FFP I erfolgreich absolviert und ein weiteres Jahr an der FFA teilgenommen haben.Nach erfolgreich bestandener Prüfung wird Ihnen ein Zertifikat ausgestellt, das Ihnen das erreichte Kompetenzniveau bescheinigt. Es ist transparent und aussagekräftig, enthält also eine Beschreibung Ihrer Sprachkompetenzen, des Umfangs der absolvierten Kurse, der Niveaustufen nach europäischem Referenzrahmen sowie der Prüfungsdauer und -inhalte.
Alle Prüfungszeugnisse (FFP I und II) können zu den alternierenden Öffnungszeiten im Prüfungssekretariat des Sprachenzentrums abgeholt werden.

Ein FFP-Zeugnis für die Fachrichtung Kulturwissenschaft kann derzeit nicht ausgestellt werden.
Bitte entnehmen Sie die Termine zur Einsichtnahme in Sprachprüfungen (alle Stufen) vom Wintersemester 2022/2023 der folgenden Übersicht: Terminübersicht Mai 2023

Die DSH ist die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerberinnen und -bewerber. Sie muss als Nachweis über die Kenntnisse der deutschen Sprache vor dem Beginn eines Studiums an der Universität abgelegt werden.
Verschiedene Studiengänge erfordern unterschiedliche Deutschkenntnisse. Bitte informieren Sie sich über die für Ihren Studiengang erforderlichen Voraussetzungen.
Eine Übersicht über die erforderlichen Deutschkenntnisse finden Sie hier.
Vorkenntnisse
Um zur DSH an der Universität Passau zugelassen zu werden, müssen Sie bereits bei der Bewerbung um einen Studienplatz gute Deutschkenntnisse nachweisen. Ihre Kenntnisse sollen dem Zertifikat B2 (z. B. des Goethe-Instituts) nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen entsprechen.
Sie können auch mithilfe der German Courses Passau die erforderlichen Sprachkenntnisse erwerben, um an der Universität Passau zu studieren oder Ihre Deutschkenntnisse auf ein akademisches Niveau zu bringen.
Anmeldung
Die Anmeldung zur DSH ist nur im Rahmen des Zulassungsverfahrens für einen an der Universität Passau angebotenen Studiengang möglich. Sie können sich also nicht anmelden, wenn Sie sich nicht für ein Studium an der Universität Passau bewerben.
Als Austauschstudierender (ERASMUS und DAAD-Programme) müssen Sie sich nicht für die DSH anmelden. Wenn Sie Ihr Auslandssemester an der Universität Passau verbringen, besuchen Sie einfach die Deutschkurse, die für ausländische Studierende angeboten werden. Selbstverständlich besteht aber die Möglichkeit, die DSH abzulegen und so ein international anerkanntes Zertifikat zu erwerben.
Prüfung
In der Regel findet einen Tag vor jeder Prüfung eine Informationsveranstaltung statt. Vorab können Sie sich in der DSH-Prüfungsordnung oder unter www.sprachnachweis.de informieren.
Die Prüfung wird zweimal im Jahr jeweils vor Beginn des Semesters angeboten. Wenn Sie im Sommersemester anfangen zu studieren, nehmen Sie an der Prüfung im März teil. Wenn Sie im Wintersemester anfangen, nehmen Sie an der Prüfung im September teil. Die Prüfungsgebühr beträgt 100,00 €.
Im März 2023 bieten wir keine DSH an. Wenn Sie daran interessiert sind, den digitalen TestDaF am Sprachenzentrum abzulegen, können Sie sich gerne mit uns in Verbindung setzen.
Zeugnis
Wenn Sie die Prüfung erfolgreich absolviert haben, können Sie sich Ihr Zeugnis im Prüfungssekretariat des Sprachenzentrums bei Frau Anja Horn während der Sprechszeiten abholen.
Kontakt

Das Prüfungssekretariat des Sprachenzentrums
Leitung

Aufgaben
- Verwaltungsmäßige und organisatorische Abwicklung der Fremdsprachenprüfungen in:
- Bachelor- und Master-Studiengängen
- der Fachspezifischen Fremdsprachenausbildung
- TOEFL ITP®
- Beratung der Studierenden zu Ausbildungs- und Prüfungsangelegenheiten im Bereich Fremdsprachen.
Mitarbeiterinnen

Aufgaben
Prüfungsangelegenheiten
- Grundstufen und Aufbaustufen
- DSH

Aufgaben
Prüfungsangelegenheiten
- FFA Hauptstufen (alle Fachrichtungen)