Prüfungen

Das Prüfungssekretariat des Sprachenzentrums ist für die organisatorische Abwicklung aller Sprachprüfungen sowie für die Beratung aller interessierten Studierenden zuständig. Auf den folgenden Seiten finden Sie wichtige Informationen und Termine aus dem Bereich Sprachprüfungen.
In allen Sprachen und Stufen ist eine Prüfungsanmeldung über das Campusportal erforderlich.
Übersicht zu den aktuellen An- und Abmeldefristen
Ein paar Tage vor Prüfungsbeginn veröffentlichen wir hier die Sitzpläne der zentral organisierten Sprachprüfungen (sortiert nach Prüfungsdatum/Uhrzeit). Bitte informieren Sie sich vorab, um große Ansammlungen vor den Aushängen am Prüfungsort zu vermeiden.
Informieren Sie sich, welche Sprachkenntnisse Sie nachweisen müssen.
Niveaubescheinigungen
Für gesonderte Noten- oder Niveaubescheinigungen wenden Sie sich bitte an Herrn Killer.
Zeugnisse
Fachspezifische Fremdsprachenprüfung (FFP I / FFP II)
Die Fachspezifische Fremdsprachenprüfung (FFP) ist die Abschlussprüfung der Fachspezifischen Fremdsprachenausbildung des Sprachenzentrums. Sie wird in den Fachrichtungen Rechtswissenschaften und Wirtschaftswissenschaften (nur Englisch) angeboten und ist unterteilt in die FFP I (Abschluss der FFA Hauptstufe 1) und FFP II (Abschluss der FFA Hauptstufe 2).
Um die FFP I abzulegen, müssen Sie in der Regel zwei Jahre lang an der Fachspezifischen Fremdsprachenausbildung (FFA) für Juristen oder Wirtschaftswissenschaftler teilgenommen haben. Die FFP II können Sie ablegen, wenn Sie die FFP I erfolgreich absolviert und ein weiteres Jahr an der FFA teilgenommen haben.Nach erfolgreich bestandener Prüfung wird Ihnen ein Zertifikat ausgestellt, das Ihnen das erreichte Kompetenzniveau bescheinigt. Es ist transparent und aussagekräftig, enthält also eine Beschreibung Ihrer Sprachkompetenzen, des Umfangs der absolvierten Kurse, der Niveaustufen nach europäischem Referenzrahmen sowie der Prüfungsdauer und -inhalte.
Alle Prüfungszeugnisse (FFP I und II) können zu den alternierenden Öffnungszeiten im Prüfungssekretariat des Sprachenzentrums abgeholt werden.

Ein FFP-Zeugnis für die Fachrichtung Kulturwissenschaft kann derzeit nicht ausgestellt werden.
Bitte entnehmen Sie die Termine zur Einsichtnahme in Sprachprüfungen (alle Stufen) vom Wintersemester 2022/2023 der folgenden Übersicht: Terminübersicht Mai 2023
DSH-Prüfung
Die DSH (Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerberinnen und -bewerber) wurde bis Ende des Jahres 2022 an der Universität Passau angeboten und zum 31.03.2023 eingestellt.
DSH-Zeugnis
Zeugnisse vergangener Prüfungstermine können im Prüfungssekretariat des Sprachenzentrums bei Frau Anja Horn während der Sprechzeiten abgeholt werden.
Kontakt

Alternative Prüfungen und Kurse zum Nachweis deutscher Sprachkenntnisse
Der digitale Test DaF
Wenn Sie daran interessiert sind, den digitalen Test DaF am Sprachenzentrum abzulegen, können Sie sich gerne mit uns in Verbindung setzen.
German Courses Passau
Sie können auch mithilfe der German Courses Passau die erforderlichen Sprachkenntnisse erwerben, um an der Universität Passau zu studieren oder Ihre Deutschkenntnisse auf ein akademisches Niveau zu bringen.
Das Prüfungssekretariat des Sprachenzentrums
Leitung

Aufgaben
- Verwaltungsmäßige und organisatorische Abwicklung der Fremdsprachenprüfungen in:
- Bachelor- und Master-Studiengängen
- der Fachspezifischen Fremdsprachenausbildung
- TOEFL ITP®
- Beratung der Studierenden zu Ausbildungs- und Prüfungsangelegenheiten im Bereich Fremdsprachen.
Mitarbeiterinnen

Aufgaben
Prüfungsangelegenheiten
- Grundstufen und Aufbaustufen
- DSH

Aufgaben
Prüfungsangelegenheiten
- FFA Hauptstufen (alle Fachrichtungen)