Für zahlreiche Masterstudiengänge an der Universität Passau sind Fremdsprachenkenntnisse der Niveaustufen UNIcert® II/B2 oder UNIcert® III/C1 des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen Zulassungsvoraussetzung. Nachweise sind entweder im Studierendensekretariat oder per E-Mail bei Wolfgang Killer einzureichen. Es gelten folgende Richtlinien:
| Fall | ggf. Bedingungen | Gültig als Nachweis für Niveaustufe |
|---|---|---|
| Deutsch ist nicht Ihre Muttersprache | Sie haben das Abitur oder einen BA-Abschluss in einem Land gemacht, dessen Sprache Zulassungsvoraussetzung für den angestrebten Masterstudiengang ist. | Nehmen Sie Kontakt mit Wolfgang Killer auf. |
| Bachelor in Passau erworben | FFA Aufbaustufe wurde erfolgreich absolviert (Note mindestens „ausreichend“) FFA Hauptstufe 1 wurde erfolgreich absolviert (Note mindestens „ausreichend“) | B2 C1 |
| Auslandssemester in der Zielsprache absolviert | Mindestens 3 Fachlehrveranstaltungen in der Zielsprache mit Abschlussprüfung (Note jeweils mindestens „ausreichend“) | C1 |
| Typ/Bezeichnung | Niveau/Note | europ. Referenzrahmen |
|---|---|---|
Cambridge ESOL IELTS TOEFL ITP | FCE1 (A-C) 5,5 - 6,5 ab 543 (Silber) | B2 B2 B2 |
1FCE: First Certificate in English
2CAE: Certificate in Advanced English
| Typ/Bezeichnung | Gültig als Nachweis für Niveaustufe |
|---|---|
DELF B2 DALF C1 | B2
|
| Typ/Bezeichnung | europ. Referenzrahmen |
|---|---|
CELI 5 CILS 4 | maximal C1
maximal C1 |
| Typ/Bezeichnung | europ. Referenzrahmen |
|---|---|
| DELE superior C1/C2 (Diploma de Español como Lengua Extranjera) | maximal C1 |
Als internationale Bewerberin und internationaler Bewerber mit ausländischem Hochschulabschluss müssen Sie für die meisten Masterstudiengänge auch gute Deutschkenntnisse nachweisen.
Bei Fragen zur Zulassung wenden Sie sich bitte an das Studierendensekretariat.