Auslandsaufenthalt

Ein Auslandsaufenthalt ist heutzutage fast schon ein Muss.
Das Akademische Auslandsamt hilft bei der Vermittlung von Studienaufenthalten und Stipendien.
Die in der FFA erworbenen Leistungsnachweise werden bei Bewerbungen für ein Studium an einer ausländischen Partneruniversität besonders berücksichtigt.
Erwerb von Sprachmodulen während des Auslandsaufenthalts - Learning Agreement
Das ausgefüllte Formular „Learning Agreement“ vorlegen, samt Unterlagen der Auslandsuniversität mit Informationen über die geplanten Kurse, einschließlich Angabe des Referenzrahmenniveaus.
Prüfungsauszug mit Note und evtl. Angabe von Prüfungsart und –dauer.
Für eine Anerkennung im Rahmen eines Learning Agreement müssen wir im Wesentlichen die folgenden Kriterien überprüfen:
- Quantität
Die im Ausland absolvierte Stundenzahl muss der des Passauer Kursniveaus in etwa entsprechen. Dazu benötigen Sie eine Bestätigung der ausländischen Hochschule.
- Niveau
Das Kursniveau muss dem hiesigen entsprechen. Am einfachsten ist Angabe des Niveaus nach dem Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen.
- Prüfung/Note
Art und Dauer der Prüfung müssen in etwa der Passauer Prüfung entsprechen.
Umrechnung Ihrer Noten auf folgender Basis: - Ihre im Ausland erworbene Note,
- die Bestnote des ausländischen Systems (entsprechend der Note 1,0 in Deutschland).
- die niedrigste Bestehensnote im ausländischen System (entsprechend der Note 4,0 in Deutschland).
Wenn diese Kriterien nicht erfüllt sind, können wir Ihre Leistungen möglicherweise nicht anerkennen.