Die Fachspezifische Fremdsprachenausbildung (FFA) für Juristen
Die FFA für Juristen bietet Studierenden der Rechtswissenschaft die Möglichkeit, ihr Studienfach durch ein zusätzliches, studienbegleitendes Fachsprachenstudium in einer oder mehreren Fremdsprachen zu erweitern und dabei Grundkenntnisse im Rechtssystem des entsprechenden Sprachraums zu erwerben.
Für Studierende, die ein Auslandsstudium beabsichtigen, hat die Fachspezifische Fremdsprachenausbildung besondere Bedeutung: Die erworbenen Leistungsnachweise werden bei Bewerbungen für ein Studium an einer ausländischen Partneruniversität der Universität Passau besonders berücksichtigt.
Die für die FFA tätigen Lehrkräfte sind in der Regel Muttersprachler, die aufgrund einer juristischen Ausbildung über die erforderlichen Kenntnisse verfügen.
Für die Prüfungen für Juristen ist die Juristische Fakultät verantwortlich. (Prüfungsausschussvorsitzender ist Prof. Dr. Thomas Riehm).
Weitere Informationen zur Pflicht-Fremdsprachenausbildung für Juristen
Sprachangebot FFA für Juristen
- Chinesisch
- Englisch
- Französisch
- Italienisch
- Polnisch
- Portugiesisch
- Russisch
- Spanisch
- Tschechisch
Teilnahmevoraussetzungen
Die FFA baut auf guten allgemeinen Kenntnissen in der betreffenden Sprache auf und setzt daher den Besuch der allgemeinen Fremdsprachenausbildung voraus, wenn entsprechende Vorkenntnisse fehlen. Das Sprachenzentrum bietet zum Anfang jedes Semesters Einstufungstests zur Feststellung der Sprachkenntnisse an. Für die Anerkennung anderer Nachweise und Zertifikate wenden Sie sich bitte an die zuständigen Teamkoordinatorinnen und -koordinatoren.
Sprachschein (§ 24 II 1 JAPO 2003)
Bei der Meldung zum Examen ist ein juristisch-fremdsprachlicher Leistungsnachweis nach § 24 JAPO erforderlich. Diesen Sprachschein können Sie in eigenen Lehrveranstaltungen der Juristischen Fakultät erwerben.
Alternativ kann der Sprachschein auch durch eine bestandene Aufbaustufe 1 erbracht werden.
Zeugnisse
Alle Prüfungszeugnisse und Zertifikate sind zu den Öffnungszeiten bei Frau Ulrike Buchheit (NK 421) im Prüfungssekretariat des Sprachenzentrums abzuholen.
Vertiefte allgemeine Fremdsprachenausbildung, Landes- und Rechtskunde
FFA Aufbaustufe 1: Wintersemester, 2 SWS (Englisch); 4 SWS (alle anderen Sprachen)
FFA Aufbaustufe 2: Sommersemester, 2 SWS (Englisch); 4 SWS (alle anderen Sprachen)
Fachsprachliche Ausbildung, Rechtssystem des Sprachraums
Abschluss: FFP I
FFA Hauptstufe 1.1: Wintersemester, 2 SWS (Englisch); 4 SWS (alle anderen Sprachen)
FFA Hauptstufe 1.2: Sommersemester, 2 SWS (Englisch); 4 SWS (alle anderen Sprachen)
Fachsprachliche Ausbildung, Spezialisierung*
Abschluss: FFP II
FFA Hauptstufe 2.1: Wintersemester, 4 SWS (alle Sprachen)
FFA Hauptstufe 2.2: Sommersemester, 4 SWS (alle Sprachen)
*Im mündlichen Teil der FFP II kann zwischen den Fachbereichen Zivilrecht, Strafrecht und Öffentliches Recht gewählt werden.
Prüfungsordnung
Informieren Sie sich, welche Sprachkenntnisse Sie nachweisen müssen.